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Leiternspitzen müssen gemäß der Unfallverhütungsvorschriften der BG auf
gewachsenem Boden verwendet werden. Sie sind auch verwendbar bei Leitern mit Traversen und geeignet für Holmquerschnitte 64 x 25 mm bis 97 x 25 mm. TÜV-geprüft.
Leiternspitzen müssen gemäß der Unfallverhütungsvorschriften der BG auf
gewachsenem Boden verwendet werden. Sie sind auch verwendbar bei Leitern mit Traversen und geeignet für Holmquerschnitte 64 x 25 mm bis 97 x 25 mm. TÜV-geprüft.
| OEG-Nr. | 950000016 |
| Gewicht [kg] | 1,4 |
| Zolltarifnummer | 76169990 (PL) |